Liebe Patientinnen und Patienten,
um Ihnen in medizinisch dringend abzuklärenden Fällen eine zeitnahe fachärztliche Vorstellung zu ermöglichen, ist unser Team gerne bereit für Sie einen „hausärztlichen Vermittlungsfall“ bei einem geeigneten Facharzt zu vereinbaren.
Bitte bedenken Sie dabei die nachfolgenden Punkte:
- die Indikation, ob sich sich um einen „Hausärztlichen Vermittlungsfall“ handelt oder nicht, stellt ausschließlich Ihre behandelnde Hausärztin oder Hausarzt mit dem Ausstellen einer entsprechend gekennzeichneten Überweisung und niemals die behandelnde Facharztpraxis und schon gar nicht im Nachgang (d.h. nachträgliche Änderungen der Überweisungen sind grundsätzlich nicht zulässig)
- der vereinbarte Facharzttermin als „Hausärztlicher Vermittlungsfall“ darf sinnvollerweise maximal 4 Tage vom Ausstellungsdatum der Überweisung in der Zukunft liegen
- der zwischen unserem Team und dem Team der Facharztpraxis vereinbarte Termin als „Hausärztlicher Vermittlungsfall“ muss so angenommen werden wie er zustande gekommen ist, eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich und kann von den jeweiligen Praxis-Teams in Zeiten der Personalknappheit nicht geleistet werden
- der Termin als „Hausärztlicher Vermittlungsfall“ ist von Ihnen unbedingt wahrzunehmen, weil ein Nichterscheinen (sogenanntes „No Show“) eine Zumutung für den behandelnden Facharzt bedeutet und Sie zudem anderen Patienten dadurch eine fachärztlich Behandlungsmöglichkeit nehmen
Sehr gerne helfen wir Ihnen immer wieder dabei weiter aber wir erwarten hierbei Fairplay von ALLEN Beteiligten.
Ihr Praxisteam – für eine kollegiale Zusammenarbeit, für Ihre Gesundheit